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Cannabis Social Clubs in Deutschland: Was ist erlaubt, was nicht?

Mit dem Cannabisgesetz (CanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, wurden Cannabis Social Clubs (CSC) — offiziell „Anbauvereinigungen“ — in Deutschland legalisiert. Was das konkret bedeutet, wie ein CSC funktioniert und worauf Gründer und Mitglieder achten müssen, erklären wir hier.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein CSC ist ein gemeinnütziger, nicht-gewerblicher Verein, dessen Mitglieder gemeinsam Cannabis zum Eigenbedarf anbauen und untereinander abgeben dürfen. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten — es handelt sich um gemeinschaftlichen Eigenanbau.

Was erlaubt das Gesetz?

  • Bis zu 500 Mitglieder pro Verein
  • Mitglieder müssen volljährig und dauerhaft in Deutschland wohnhaft sein
  • Abgabe an Mitglieder: max. 25 g pro Tag, max. 50 g pro Monat
  • Unter 21-Jährige erhalten max. 30 g pro Monat, ausschließlich Sorten mit max. 10 % THC
  • Anbau ausschließlich am eingetragenen Vereinsort
  • Kein Eigenanbau durch Mitglieder zuhause als Teil des Vereins
  • Keine Weitergabe außerhalb des Vereins

Was ist verboten?

  • ❌ Verkauf — auch nicht zum Selbstkostenpreis
  • ❌ Werbung jeglicher Art
  • ❌ Mitgliedschaft in mehreren Clubs gleichzeitig
  • ❌ Abgabe an Nichtmitglieder
  • ❌ Konsum auf dem Vereinsgelände in der Nähe von Schulen, Spielplätzen etc.

Wie gründet man einen CSC?

Die Gründung läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Vereinsgründung — Mindestens 3 Gründungsmitglieder, Satzung nach CanG-Vorgaben, Notartermin
  2. Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht
  3. Erlaubnis beantragen bei der zuständigen Landesbehörde (in NRW: Bezirksregierungen)
  4. Präventionskonzept ausarbeiten und vorlegen
  5. Anbauort festlegen und sichern (Pachtvertrag, Sicherheitskonzept)

Die Behörde hat 3 Monate Zeit zur Entscheidung. Ablehnungen kommen häufig wegen unvollständiger Unterlagen — eine professionelle Beratung zahlt sich aus.

Welche Kosten entstehen?

Realistisch einkalkulieren solltest du: Vereinsgründung (Notar ca. 150–300 €), laufende Vereinskosten, Anbauinfrastruktur (Growroom, Beleuchtung, Lüftung, Bewässerung), Personalkosten für Pflege und Sicherheit sowie die jährliche Gebühr für die Betriebserlaubnis.

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Was ändert sich durch Säule 3?

Das CanG sieht eine mögliche dritte Säule vor — kommerzielle Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften. Diese ist noch nicht in Kraft, soll aber in Modellprojekten getestet werden. CSC-Betreiber sollten die Entwicklung eng verfolgen, da sie die Wettbewerbssituation verändern kann.

Unser Angebot für CSCs

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