Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, wurden in Deutschland sogenannte Anbauvereinigungen möglich – umgangssprachlich oft Social Clubs oder CSC genannt. Was das konkret bedeutet, wie eine Anbauvereinigung funktioniert und worauf Gründer und Mitglieder achten müssen, erklären wir hier.
Was ist eine Anbauvereinigung?
Eine Anbauvereinigung ist ein nicht gewerblicher Verein, dessen Mitglieder gemeinschaftlich anbauen und die Ernte untereinander weitergeben dürfen. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten – es handelt sich um gemeinschaftlichen Eigenanbau.
Was erlaubt das Gesetz?
- Bis zu 500 Mitglieder pro Verein
- Mitglieder müssen volljährig und dauerhaft in Deutschland wohnhaft sein
- Die Weitergabe an Mitglieder ist mengenmäßig begrenzt, pro Tag und pro Monat
- Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten strengere Grenzen bei Menge und Wirkstoffgehalt
- Anbau ausschließlich am eingetragenen Vereinsort
- Keine Weitergabe außerhalb des Vereins
Die genauen Grenzwerte stehen im KCanG – maßgeblich ist immer die aktuelle Gesetzesfassung.
Was ist verboten?
- ❌ Verkauf – auch nicht zum Selbstkostenpreis
- ❌ Werbung für die Vereinigung
- ❌ Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen gleichzeitig
- ❌ Weitergabe an Nichtmitglieder
- ❌ Konsum auf dem Vereinsgelände und in der Nähe von Schulen, Spielplätzen usw.
Wie gründet man eine Anbauvereinigung?
Die Gründung läuft in mehreren Schritten ab:
- Vereinsgründung – Gründungsmitglieder, Satzung nach den gesetzlichen Vorgaben, Notartermin
- Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht
- Erlaubnis beantragen bei der zuständigen Landesbehörde (in NRW: Bezirksregierungen)
- Präventionskonzept ausarbeiten und vorlegen
- Anbauort festlegen und sichern (Pachtvertrag, Sicherheitskonzept)
Ablehnungen kommen häufig wegen unvollständiger Unterlagen – eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich aus.
Welche Kosten entstehen?
Realistisch einkalkulieren solltest du: Vereinsgründung und Notar, laufende Vereinskosten, die Anbauinfrastruktur (Growroom, Beleuchtung, Lüftung, Bewässerung), Personalkosten für Pflege und Sicherheit sowie Gebühren für die Erlaubnis.
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